Nach dem Verkehrsunfall: Welche Schritte für Geschädigte wichtig sind

Illustratives Muster. So sieht ein redaktioneller Fachbeitrag aus, wie wir ihn im Pro-Paket für Kanzleien erstellen. Dieser Beispieltext begründet kein Mandatsverhältnis und ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Nach einem Verkehrsunfall entscheidet sich vieles in den ersten Minuten und Tagen. Wer weiß, worauf es ankommt, sichert Beweise und wahrt seine Ansprüche. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über die typischen Schritte für Geschädigte.
Am Unfallort: sichern, dokumentieren, austauschen
Zunächst gilt: die Unfallstelle absichern und Verletzte versorgen. Bei Personenschäden, größeren Schäden oder Streit über den Hergang ist es sinnvoll, die Polizei hinzuzuziehen. Danach zählt vor allem die Beweissicherung, denn die Schuldfrage wird später oft anhand der Dokumentation vom Unfallort entschieden.
- Fotos von Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren und der Gesamtsituation anfertigen.
- Namen und Anschriften von Unfallbeteiligten und Zeugen sowie deren Versicherung und Kennzeichen notieren.
- Kein vorschnelles Schuldanerkenntnis abgeben — die rechtliche Bewertung folgt später.
- Bei Bedarf ein europäisches Unfallprotokoll gemeinsam ausfüllen.
Welche Ansprüche in Betracht kommen
Bei einem unverschuldeten Unfall besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie ohne das Ereignis. Je nach Fall kommen unter anderem in Betracht:
- Reparaturkosten oder — bei wirtschaftlichem Totalschaden — der Wiederbeschaffungswert.
- Eine merkantile Wertminderung des Fahrzeugs.
- Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten eines Mietwagens.
- Abschlepp-, Gutachter- und Anwaltskosten.
- Bei Verletzungen ein Schmerzensgeld sowie der Ersatz von Behandlungs- und Verdienstausfall.
Der konkrete Umfang hängt immer vom Einzelfall ab — etwa vom Alter des Fahrzeugs, von der Schwere der Verletzungen und von der Beweislage.
Freie Wahl von Anwalt, Werkstatt und Gutachter
Geschädigte sind nicht an die Vorgaben der gegnerischen Versicherung gebunden. Die Wahl der Werkstatt, des Sachverständigen und des Rechtsanwalts ist grundsätzlich frei. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ein eigenes, unabhängiges Schadensgutachten kann helfen, den Schaden vollständig zu erfassen.
Die Schadenmeldung
Der Unfall sollte zeitnah gemeldet werden. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, meldet ihn auch der eigenen Versicherung; der Schaden gegenüber dem Unfallgegner wird bei dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungdeckt in der Regel die Kosten der rechtlichen Durchsetzung — eine Deckungsanfrage schafft früh Klarheit.
Quellen
- § 7 Abs. 1 StVGHaftung des Halters für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen.
- § 17 StVGVerteilung der Haftung, wenn der Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht wurde.
- § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVGDirektanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.
- § 249 BGBArt und Umfang des Schadensersatzes — Herstellung des Zustands ohne das Ereignis, wahlweise der dafür erforderliche Geldbetrag.
- § 253 Abs. 2 BGBBillige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.
- § 34 StVOVerhalten nach einem Verkehrsunfall — halten, Verkehr sichern, Feststellungen zu Person, Fahrzeug und Beteiligung ermöglichen.
Häufige Fragen
- Wer trägt nach einem unverschuldeten Unfall die Anwaltskosten?
- Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Die Anwaltswahl ist frei; eine Bindung an die Werkstatt oder den Gutachter der Versicherung besteht nicht.
- Welche Ansprüche kommen nach einem Verkehrsunfall in Betracht?
- Je nach Fall kommen unter anderem Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, eine merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie bei Verletzungen ein Schmerzensgeld in Betracht. Der konkrete Umfang hängt vom Einzelfall ab.
- Sollte man am Unfallort ein Schuldanerkenntnis abgeben?
- Grundsätzlich nein. Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis kann die eigene Position erschweren. Sinnvoll ist es, die Unfallstelle zu sichern, Beweise zu dokumentieren, Daten auszutauschen und die Schuldfrage der späteren Klärung zu überlassen.
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